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Aufnahmemerkmale

Die Grundschule Timmaspe ist eine von vier Grundschulen des Schulverbandes Nortorf. Sie ist gemäß Entscheidung des Schulträgers verantwortlich für die Organisation der Erstanmeldung zum Schulbesuch schulpflichtig werdender Kinder aus den Gemeinden Timmaspe, Krogaspe und Gnutz. Im Rahmen der grundsätzlich freien Schulwahl (§ 24 SchulG) können auch Eltern aus anderen Gemeinden ihre Kinder zum Schulbesuch in Timmaspe anmelden.

Überschreitet die Zahl der Anmeldungen die ggf. von der Schulaufsichtsbehörde festgesetzte Aufnahmekapazität, ist ein Auswahlverfahren durchzuführen.

Als Aufnahmemerkmale gelten mit Beschluss der Schulkonferenz vom 20.06.2016:

 

  1. Ein Kind wohnt im Schulverbandsbereich Nortorf und kann aufgrund fehlender oder unzumutbarer Busverbindungen keine andere Grundschule des Schulträgers erreichen.

  2. Ein Geschwisterkind oder Kind aus demselben Haushalt ist in dem Schuljahr, für das die Aufnahme beantragt worden ist, noch Schülerin oder Schüler der Grundschule Timmaspe.

  3. Falls diese Kriterien nicht mehr anwendbar sind, werden die verbliebenen freien Plätze über ein Losverfahren verteilt.

 

 

 

 

 

 

 

Dessen ungeachtet gilt:

Liegt ein besonderer Härtefall vor, wird die betreffende Schülerin oder der betreffende Schüler unabhängig von den durch die Schulkonferenz beschlossenen Aufnahmemerkmalen vorrangig aufgenommen. Ob eine besondere Härte vorliegt, ist immer eine im Einzelfall zu beurteilende Frage. Es muss vorgetragen und belegt werden, dass die Aufnahme an einer anderen Schule als der Grundschule Timmaspe für die Schülerin oder den Schüler unzumutbar wäre. Dies wäre z.B. der Fall, wenn aufgrund einer Behinderung nur die Grundschule Timmaspe erreichbar oder baulich geeignet sein sollte, oder durch den Besuch der Grundschule Timmaspe außergewöhnliche familiäre oder soziale Belastungen aufgefangen oder in ihren Auswirkungen erheblich abgemildert würden.